Wo in Frankreich besteht nach dem neuen Gesetz vom November eine Winterreifenpflicht?

In 48 gebirgigen Departements in den Alpen, im Jura, in den Pyrenäen und anderen Gebieten sind Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben. Ein spezielles Schild weist Sie beim Befahren und Verlassen der betroffenen Straßen darauf hin.

Leserfrage: Wo in Frankreich müssen Sie Ihr Auto in diesem Winter mit Winterreifen ausstatten?

Alle Autofahrer, die in bestimmten Gebieten von 48 französischen Departements unterwegs sind, müssen ab diesem Jahr ihre Fahrzeuge mit Winterreifen oder Schneeketten ausstatten. Dies sieht ein Gesetz vor, das am 1. November in Kraft tritt.

Bis zu diesem Datum sind Schneeketten nur auf Straßen mit B26-Schildern mit der Aufschrift „équipements spéciaux obligatoires“ (spezielle Ausrüstung ist obligatorisch) für schneereiches Wetter erforderlich.

Die neuen Vorschriften für den Winterdienst sind im Loi Montagne 2 (Berggesetz 2) von 2016 enthalten, das die Straßenverkehrsordnung geändert hat.

Fahrzeuge wie Autos, Wohnmobile und Kleintransporter müssen entweder vier Winterreifen aufziehen oder andernfalls Schneeketten aus Stoff oder Metall für mindestens zwei Antriebsräder im Kofferraum mitführen.

Wenn Sie also nur gelegentlich in die Berge fahren, können Sie sich den Kauf von vier neuen Reifen sparen, solange Sie Ketten dabei haben.

Autofahrer müssen zwischen dem 1. November und dem 31. März Winterreifen oder Ketten verwenden.

Die Loi Montagne 2 besagt Folgendes: „Die Präfekten der 48 Departements, die im Gebirge liegen, sei es in den Alpen, auf Korsika, im Zentralmassiv, im Jura, in den Pyrenäen oder im Vogesenmassiv, müssen eine Liste der Orte aufstellen, in denen die Fahrzeuge für den Winter entsprechend ausgerüstet sein müssen.“

Autofahrer, die in ein Gebiet einfahren, in dem Winterreifen oder Ketten vorgeschrieben sind, werden durch ein Schild der B58 gewarnt, auf dem ein Berg und zwei ordnungsgemäß ausgerüstete Reifen abgebildet sind.

Ein B58-Schild, das die Einfahrt in eine Winterreifenzone anzeigt: Sécurité routière

Bei der Ausfahrt aus dem betroffenen Gebiet sehen sie ein B59-Schild mit der Aufschrift „fin de zone“ und einer Linie, die den Berg und die Reifensymbole durchkreuzt.

Ein B59-Schild, das die Ausfahrt aus einer Winterreifenzone anzeigt | Foto: Sécurité routière

Autos mit Spikereifen müssen nicht mit Winterreifen ausgestattet sein.

Reisebusse und Lkw ohne Anhänger müssen ebenfalls Winterreifen oder Ketten montieren, Lkw mit Anhänger müssen an mindestens zwei ihrer Antriebsräder Ketten haben, auch wenn sie ebenfalls mit Winterreifen ausgestattet sind.

Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von 135 Euro rechnen und darf sein Fahrzeug möglicherweise nicht weiterfahren.

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